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Beachte unbedingt die Rechte im Internet

Im Internet verhält es sich wie in der echten Welt. Du hast dich zu benehmen und Dich auch an Recht und Ordnung zu halten. Das Netz ist kein rechtsfreier Raum und brichst Du Gesetze, kann das echt nach hinten losgehen. Beachte unbedingt und immer die Rechte im Internet, und achte vor allem auf die Rechte der anderen, statt auf Deine.

Vorwort Internet-Recht

Die Grundlagen des Internetrechts sind für alle Webseitenbetreiber, Blogger oder Social Network-User wichtig und alle haben sich auch an die Rechte zu halten. Oft wird gegen das Recht verstoßen, aber du tust das nicht, denn du willst erfolgreich sein. Besonders als Social Media Manager musst du dich mit dem Thema befassen, denn es gibt viel zu beachten. Schiebst du das einfach beiseite, kann es schnell teuer werden. Die DSGVO war schlagartig in aller Munde und alle waren aufgeregt, das Getöse ist nun wieder leiser geworden. Das bedeutet aber jetzt nicht, dass die DSGVO in der Versenkung verschwunden ist. Im Gegenteil! Ab sofort wird hart durchgegriffen und die Rechte im Internet werden durchgesetzt, solltest du dagegen verstoßen.

Ganze Anwaltskanzleien haben sich auf diesen Geschäftszweig eingestimmt, weil sie hier das große Geschäft wittern. DSGVO Abmahnungen lohnen sich, weil noch viele im Internet einfach nicht daran halten. Als Social Media Manager und im Social-Media-Marketing musst du kein Jura studiert haben. Aber, das kleine einmal Eins des Internetrechts solltest du allerdings beherrschen, um nicht in unangenehme Situationen zu geraten. Wenn du hier einen Fehler machst, kann es wirklich verdammt teuer werden. Es geht sogar so weit, dass bei einer Verletzung von Urheberrechten ein Unternehmen Pleite gehen kann.

6 stellige Geldbeträge bei der Verletzung von Rechten, sind hier keine Seltenheit. Die wichtigsten Punkte sind allgemeingültig und müssen von dir beachtet werden, auch im echten Leben. Und gleich vorweg: Google ist kein Anwalt!

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Rechte an Bildern, Grafiken, Videos, Musik, Texten

Grundsätzlich, auch im echten Leben gibt es einen Grundsatz:

„Lass die Finger von Dingen, die dir nicht gehören!“

Wenn du diese Faustregel anwendest, hast du den wichtigsten Schritt getan, um zu vermeiden, dass du gegen geltendes Recht verstößt. Als Social Media Manager darfst du nicht in die Suchmaschine gehen und dir ein nettes Bild herunterladen und es auf Facebook posten. Bilder sind immer urheberrechtlich geschützt und es kann ganz schnell sehr unangenehm werden. Das Gleiche gilt für Grafiken, Videos, Musik, Texte und alles was im Internet zu finden ist. Es muss auch nicht patentiert sein. Der Ersteller eines Werkes ist immer und automatisch der Urheber.

Und auch wenn dieses Werk frei im Internet zu sehen oder zu erhalten ist, bedeutet das nicht, dass du es verwenden darfst.

Auch dann nicht, wenn du es selbst noch einmal bearbeitest. Der Urheber bleibt der Urheber. Möchtest du ein Foto für deine Social Media Kampagne nutzen, so hast du das vorher mit dem Urheber oder dem Rechteinhaber zu klären, und zwar schriftlich. Du brauchst also eine Lizenz. Aber Achtung, denn auch hier gibt es Unterschiede. Beachte immer das Recht im Netz. Denn wenn der Urheber mit einer Lizenz die Erlaubnis erteilt „das Bild darf zu Werbezwecken auf Facebook verwendet werden“ dann darf das Bild auch nur auf Facebook verwendet werden.

Keine andere Webseite, kein Blog, kein Druck oder irgend etwas anderes ist erlaubt. Soll das Bild weiter und woanders ebenfalls genutzt werden, so ist dies explizit mit dem Urheber bzw. dem Lizenzgeber abzuklären. Am besten ist es, wenn man die Bilder selbst macht. Beherrschst du ein bisschen Fotografie, kannst du aus jedem Motiv brauchbare Bilder zaubern.

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Impressum

Betreibst du eine Webseite, einen Blog oder bestimmte Social Media Profile brauchen diese ein Impressum. Es muss erkennbar sein, wer dafür verantwortlich ist. Das ist Gesetz und du hältst dich bitte daran. Dann kann nichts schiefgehen. Was genau im Impressum stehen muss und welche Social Media Profile eins brauchen ist individuell zu ermitteln, das kann ich hier alles unmöglich abhandeln. Gehe mal auf: eRecht24.de*, denn da wird dir das Thema ganz genau erklärt.

Auf Internetseiten muss der Link zum Impressum auf jeder Unterseite der gesamten Website vorhanden sein, der Link muss Impressum heißen und bei Klick auch direkt auf das Impressum führen. Es darf nicht in einem Pop-up-Fenster hinterlegt sein, denn die Leute könnten einen Pop-up-Blocker verwenden. Die Angaben, welche im Impressum stehen müssen sind festgelegt:

  • Name des Unternehmens und Rechtsform
  • Name des Unternehmers / des Unternehmensinhabers
  • Anschrift des Unternehmens / des Unternehmensinhabers
  • Telefonnummer des Unternehmens / des Unternehmensinhabers
  • E-Mail des Unternehmens / des Unternehmensinhabers
  • Umsatz-Steuer ID (nur bei Unternehmen oder sofern vorhanden)

bei juristischen Personen:

  • Rechtsform und Vertretungsberechtigter

in bestimmten Fällen:

  • die Aufsichtsbehörde
  • Kammer, Berufsbezeichnung, Staat
  • Handelsregister, Vereinsregister
  • Genossenschaftsregister, Partnerschafts Register

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Datenschutzerklärung

Die DSGVO verlangt von Webseitenbetreibern, dass sie ihre Nutzer in Kenntnis setzen. Was wird warum und wie gespeichert, wenn jemand auf die Webseite geht. Dazu dient die Datenschutzerklärung und diese muss auf jeder Website vorhanden sein. Auch hier wird meistens anwaltlicher Rat gebraucht: eRecht24*. Als Webseitenbetreiber musst du wissen, was deine Internetseite für Daten sammelt und speichert. Und du musst ich in der Lage sein, dem User genau zu sagen, welche Daten deine Internetseite speichert und warum sie das tut.

Die Erhebung von Daten muss gerechtfertigt sein und es dürfen auch nur solche Daten erhoben werden, die notwendig sind. Außerdem gibt es klare Regelungen, wie lange diese Daten gespeichert werden. Wie und wo alles gespeichert wird, musst du wissen. Soll die Webseite Verbindungen zu anderen Diensten aufbauen, wie zum Beispiel YouTube muss der Nutzer das Wissen und vorher erlauben. Sollen Daten auf dem Endgerät des Users gespeichert werden, muss darüber informiert werden. Ganz bekannt sind hier die Cookie Warnungen oder Meldungen.

Funktionscookies dürfen ohne Erlaubnis gespeichert werden, Werbe- und Analysecookies brauchen die Erlaubnis des Users. Du musst hier auch immer am Ball bleiben, denn die Gesetze können sich ändern und das Recht im Internet dann auch.

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Social Media Like- und Share-Buttons, Plugins

Wenn der Nutzer auf die Webseite kommt, dürfen ohne seine Zustimmung keine Daten zu irgendwelchen Anbietern gesendet werden. Like Bottons dürfen erst Daten übertragen, wenn der Nutzer es erlaubt. Ich habe auch einige Social Media Profile erstellt und diese unter dem Bereich „Besuchen Sie mich“ verlinkt. Dabei wählte ich die sicherste und beste Option. Erst wenn der Nutzer auf diese Bilder klickt, öffnet sich ein neues Browserfenster und die entsprechende Social Media Plattform wird angewählt. Erst nach dem Klick werden Daten übertragen. Wenn nicht bekommen die Networks auch keine Daten oder Kenntnis über den Webseitenbesuch.

Wer darauf klickt, möchte auf die Plattform und es ist dann auch klar, dass das Netzwerk diesen Besuch entsprechend registriert.

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Cookies, Tracking und externe Plugins

Cookies sind kleine Textdateien, die auf dem Endgerät des Nutzers abgelegt werden. Diese speichern oft Einstellungen wie zum Beispiel die Sprache. Funktionscookies dürfen ohne Zustimmung gesetzt, aber der User muss dennoch darüber informiert werden. Wir kennen alle die Cookie-Meldungen. Nicht zum Betrieb notwendig sind Analyse- oder Tracking-Cookies. Zum Beispiel identifizieren Tracking-Systeme über solche Cookies Wiederholungstäter, also Leute oder Systeme, die die Webseite mehrmals anklicken. Sollen solche nicht benötigten Cookies gesetzt werden, ist der Nutzer vorher um Erlaubnis zu bitten und der Nutzer muss diese Cookies auch ablehnen dürfen.

Zu Nennen wären hier unter anderem Matomo oder Google Analytics.

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Werbung via E-Mail oder Newsletter

Das Werben via E-Mail ist nur dann erlaubt, wenn der Empfänger dem zugestimmt hat. Das Gleiche gilt für Newsletter. Man darf niemanden zu Werbezwecken Kontaktieren, wenn dieser nicht vorher die Erlaubnis erteilt hat. Es kann sehr teuer werden, wenn du die Erlaubnis nicht hast. Das Recht im Web verbietet das. Niemand möchte von Werbung zugemüllt werden, du auch nicht. Bei Newslettern muss der Nutzer sich im Verteiler eingetragen haben und diese Eintragung zusätzlich per Mail bestätigen, indem er einen Link klickt, der die Eintragung abschließt. Dieses Verfahren wird als Double-Opt-in bezeichnet.

Jeder könnte sonst eine E-Mail irgendwo eintragen, auch wenn es gar nicht seine ist.

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Markenrecht, Domains, Produkte, Wort- und Bildmarken sowie Slogans

Poste nicht was dir nicht gehört! Schon gar nicht für den Marketingzweck. Hierzu zählen Markennamen oder Logos. Wenn du irgendwelche Bilder posten willst, achte darauf, dass dort keine Markenprodukte darauf zu sehen sind. Auch bei Namen, Begriffen oder Slogans, die du dir wirklich selber ausgedacht hast, können diese schon verwendet und geschützt sein. Daher musst du immer prüfen und recherchieren. Es kann irrsinnig teuer werden, wenn du hier einen markenrechtlich geschützten Namen oder ein Bild verwendest.

Für deine Recherchen kannst du mit Google starten. Doch Vorsicht, nur weil Google einen Slogan nicht findet, heißt das lange nicht, dass dieser nicht existiert. Es ist unwahrscheinlich aber auch ein Logo, welches du selbst gezeichnet hast, kann schon existieren. Auch wenn es vielleicht nur ähnlich aussieht, kann das für einen Streit vor Gericht genügen.

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Wie hier auf meiner Seite, müssen Affiliate Marketing Links als solche gekennzeichnet sein. Die Menschen müssen wissen, dass es sich hier um Werbung handelt. Ich löse das mit einem Sternchen und habe dieses Sternchen im Footer, ganz unten auf der Seite erklärt. Man kann auch darauf klicken und kommt dann noch mal zu einer weiteren Erläuterung. Noch mal zusammenfassend: Bitte beachte das Recht im Internet genau wie das Recht im realen Leben. Nimm niemandem was weg und schade keinem, denn nur so machst du deinen Job ohne Gewissensbisse.

Alle Angaben ohne Gewähr! Wende dich an eRecht24*.

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